Briefkasten |
15 Jahre
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Namensschilder nach Vorschrift des Eigentümers |
kleiner Unterhalt
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Gegensprechanlage |
15 Jahre
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Automatische Türschliessanlage |
10 - 20 Jahre
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mechanische Teile |
10 Jahre
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Elektr. Installation |
20 Jahre
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Wohnungstürschlösser |
20 Jahre
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Zimmertürschlösser/Fensterbeschläge |
wie Fenster/Türe
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Estrich- und Kellereinbauten aus Holz |
40 Jahre
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Hinweis: Reduktion in feuchten Kellern: 50% | |
Metall- und Glaskonstruktionen im Freien |
15 - 25 Jahre
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Alluminum |
15 Jahre
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Feuerverzinkter Stahl |
20 Jahre
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Bedachungen / Fassaden |
30 - 60 Jahre
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Flachdach mit Kies |
30 - 40 Jahre
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Schrägdach mit Ziegeln oder Eternit |
60 Jahre
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Fassade verputzt: | |
- Anstrich |
20 - 30 Jahre
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- Verputz |
30 - 40 Jahre
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Fassade, Eternitschindeln |
50 - 60 Jahre
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Fassade, Holz, naturbelassen |
25 - 30 Jahre
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Verlorene Schlüssel von Schliessanlagen mit Schliessplan
Verlorene oder fehlende Schlüssel müssen auf Kosten des Mieters wiederbeschafft werden. Bei unregistrierten Schlüsseln hat der Mieter das Recht, diese selbst neu anfertigen zu lassen. Bei registrierten Schlüsseln wird der Ersatz in der Regel durch den Vermieter beschafft. Sind durch verlorengegangene Schlüssel Anpassungen an den Schliessplan bzw. an der Schliessanlage notwendig, kann dies grössere Kosten zur Folge haben. Dabei ist eine Lösung zu wählen, welche die Mieterschaft nicht über Gebühr belastet. In der Regel sollten dabei folgende Ansätze nicht überschritten werden:
pro Wohnhaus: effektive Kosten
pro Geschäftshaus: effektive Kosten
Solche Aufwendungen sind nur durch die Mieterschaft zu übernehmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der verlorene Schlüssel zu Missbräuchen verwendet werden kann.
Schlüssel, welche von der Mieterschaft auf eigene Kosten während der Mietdauer hergestellt wurden, sind bei der Wohnungsabgabe der Vermieterschaft ohne Entschädigung zu übergeben.