Wo Ersatzteile und Apparate nicht mehr erhältlich sind, wird angenommen, dass das entsprechende Gerät/Einbaumöbel am Ende seiner Lebensdauer angelangt ist. Daher berechtigt dieser Umstand den Eigentümer nicht, Ersatz für die ganze Einrichtung zu fordern, sondern höchstens einen Anteil entsprechend der Restlebensdauer gemäss Lebensdauertabelle.
Sinngemäss gelten diese Bemerkungen auch für Schreinerarbeiten (Einbaumöbel und Spiegelschränke).
In gefangenen Bädern, Duschen, WCs (ohne Fenster zum Öffnen) können Einbaumöbel, Spiegelschränke und elastische Fugendichtungen wesentlich stärker beansprucht werden, weshalb eine Reduktion bis zu 50% der Lebensdauer angebracht ist.
Schlussreinigung: | |
Mit Seifenwasser, Kunststoff- resp. Holzpflegemittel innen und aussen, unten und oben reinigen. Tablare zum Reinigen herausnehmen. | |
Entkalken, reinigen und entfernen von Körnern aus Ventilen, Brausen, Sieben und Ersatz von O-Ring-Dichtungen |
kleiner Unterhalt |
Glas/Kunststoff-Zubehör (Seifenschalen, Gläser) |
kleiner Unterhalt |
Duschenschlauch |
kleiner Unterhalt |
Reinigen und entstopfen von Abflussleitungen: | |
bis zum Hauptstrang, meistens Rückstau durch Haare, | |
Kaffee- und Teerückstände, Zahnstocher |
kleiner Unterhalt |
ab Hauptstrang, Rückstau in der Hauptleitung |
Sache des Eigentümers |
Lavabo/Badewanne/Duschentasse/WC/Bidet |
15 - 40 Jahre |
in Kunststoff |
15 Jahre |
emailliert, Stahl, Guss |
20 Jahre |
in Keramik |
40 Jahre |
Glasur, Badewanne/Duschentasse |
10 Jahre |
Spiegelschränke und Badezimmermöbel |
15 - 20 Jahre |
in Kunststoff, Spanplatten, Holz |
10 Jahre |
in Kunststoff (schlechte Qualität) |
5 Jahre |
in Metall einbrennlackiert |
20 Jahre |
Halterungen, Tablare, Tuchhalter, usw. |
15 Jahre |
Hinweis: Ersatz von defekten Zahngläsern, Seifenschalen etc. zu Lasten des Mieters. | |
Batterien in allen Nassräumen, inkl. Zubehör |
15 Jahre |
Mechanik von Spülkasten |
15 Jahre |
Dichtungen, Packungen |
5 Jahre |
Ersatz von Dichtungen etc. oft kleiner Unterhalt | |
Duschkabinen, Glaswände, Trennwände |
25 Jahre |
Fugendichtungen, elastisch |
8 Jahre |
Badezimmermodernisierung, Duschen, WC |
20 - 25 Jahre |
Hinweis: In der Regel wird davon ausgegangen, dass ein Badezimmer nach ca. 25 Jahren erneuert wird. Ist diese jedoch auch nach Ablauf dieser Dauer in gutem Zustande, so kann die Erneuerung nicht verlangt werden. Bei der Berechnung einer Mitzinserhöhung in Folge Totalerneuerung wird der Mehrwertanteil auf 20 - 25 Jahre abgeschrieben.